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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Erbe nimmt das Haus aus dem Leibgedinge nach dem Tod der Witwe in Besitz

 # FolioBeschreibung Anzahl 
131rErbvorrang von vollbürtigen Geschwistern vor halbbürtigen. Bauen und Erbanfall auf einer Leibzucht. Belehnung mit einem Grundstück einschließlich der Gebäude darauf.
 

 
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